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Das Unternehmen
- Das Verbot der Unternehmungstaetigkeit: art. 97.3
 
 
Die Unterordnung
- Die Unterordnung dem Verfassungsgericht: art. 125
 
 
Die Unverletzlichkeit
- Die Immunitaet des Praesidenten der RF: art. 91
 
- Die Immunitaet der Abgeordneten: art. 98
 
- Die Unverletzlichkeit der Richter und Gerichtsbeisitzer: art. 122
 
- Die Unverletzlichkeit der Mitglieder des Bundesrates: art. 98
 
 
 
 
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